Corona-Alarmstufe in Baden Württemberg

Veerehrte Kundschaft, das Land Baden-Württemberg hat am 17.11.21 die Alarmstufe ausgerufen. Dies hat auch für uns weitere Einschränkungen und Auflagen zur Folge:

 

Da wir kein Geschäft in klassischem Sinne betreiben und nicht zur Grundversorgung zählen, jedoch bei Anproben „körpernahe Dienstleistungen“ erbringen, müssen wir beim Besuch unserers Showroomes die 3-G plus-Regel anwenden, sowie auf das Tragen einer FFP2-Maske bestehen.

 

Dies dient zu unser aller Sicherheit, wir bitten um Verständnis.