Weitere Änderung der Pandemieauflagen

Aufgrund der weiteren Verschärfung der Pandemieauflagen können wir Anproben, sowohl bei uns im Hause, wie auch vor Ort nur noch unter 2-G-plus durchführen (Ausnahme für Personen mit Boosterimpfung, diese benötigen lediglich einen 2-G-Nachweis). Zudem dürfen wir den Nachweis nur noch in digitaler Form anerkennen. Außerdem bestehen wir auf das Tragen eine FFP-2 Maske (alternativ KN95). Wir bitten um Verständnis. Bleiben Sie gesund!